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Barrierefreiheit

Gemäß https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Ueberwachungsstelle/ und § 14 Landesbehindertengleichstellungsgesetz muss an dieser Stelle eine Barrierefreiheitserklärung eingefügt werden.

§ 14 Landesbehindertengleichstellungsgesetz erfordert außerdem einen Feedback-Mechanismus in Bezug auf die Barrierefreiheit. Sollten sie also mit uns zu diesem Thema in Kontakt treten möchten, wenden Sie sich bitte an: christine.roth@stk.mv-regierung.de

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